Wir fordern das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die
Kultusministerkonferenz (KMK) auf, das aktuelle Staatsexamenssystem in der
Juristenausbildung zu reformieren.
Konkret soll:
1. Das bisherige „Alles-oder-Nichts-System“ durch ein modulares Prüfungsverfahren zu
ergänzen, in dem Studienleistungen und Prüfungen während des Studiums anteilig auf
das Staatsexamen angerechnet werden können.
2. Die Möglichkeit geschaffen werden, Teilprüfungen in einzelnen Rechtsgebieten
(Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) bereits während des Studiums verbindlich
abzulegen.
4. Ein studienintegrierter Bachelorabschluss eingeführt werden, der automatisch
vergeben wird, sobald die universitären Voraussetzungen für die Zulassung zum ersten
Staatsexamen erfüllt sind. Der Bachelor dient als zusätzliche Qualifikation und
eröffnet den Studierenden eine berufliche Perspektive unabhängig vom Examen.