Wir fordern von allen Landkreisen und kreisfreien Städten und insbesondere Würzburg die konsequente Anwendung der Regelung aus § 5 Abs. 4 AsylbLG. Ziel muss sein, dass alle arbeitsfähigen Asylbewerber, die Empfänger von Sozialleistungen sind, ihren Teil zur Gesellschaft beitragen.
Gerade auf kommunaler Ebene gibt es zahlreiche sowie vielfältige, insbesondere handwerkliche, Aufgabenbereiche (z.B. im Gartenamt, bei den Stadtreinigern, im Hausmeisterbereich) oder zur Öffentlichkeits- und Bürgerarbeit der Stadt, welche auch von Asylbewerbern übernommen werden können.
Hierdurch soll insbesondere der Anreiz geschaffen werden, aus dem Sozialsystem auszubrechen und durch eigene Leistung das eigene Leben zu finanzieren. Eine konsequentere Umsetzung dieser Regelung ist hierfür unerlässlich.